FÜR AKTUELLE FRAGEN RUND UM DEN ARBEITSSCHUTZ UND DAS UMSETZEN DER VERORDNUNGEN RUND UM COVID-19 SIND WIR FÜR UNSERE KUNDEN DA UND UNTERSTÜTZEN.
Ab dem 21.01.2021 gelten verschärfte Arbeitschutzregeln für Unternehmen. Die Regel ist befristet bis 30.04.2021.
Unter diesem Link finden sie die aktuelle Arbeitsschutzregel zur Umsetzung Ihrer Maßnahmen im Betrieb zum Schutz aller Beschäftigten.
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?9